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Wie berichtet hatte der Gemeinderat hat am 20.07.2021 die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet des Altdorfes beschlossen. Für die Ausarbeitung sind nun zwei Jahre Zeit. Zusätzlich wurde eine 2-jährige Veränderungssperre beschlossen, die Abriss und Neubauten in diesem Altbestand verbietet.
Die entsprechende Satzung mit einem amtlichen Lageplan ist nun im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht und damit rechtskräftig.
Der Abriss des Bauernhauses in der Dorfstraße 8 wurde vor dem Inkrafttreten begonnen. Daher ist er juristisch nicht zu beanstanden. Auf dem Luftbild sehen sie den ungefähren Verlauf der Umrisse.