Autoren-Archive: Vincent Kollin

Über Vincent Kollin

Web-Programmierer

In einer gut besuchten Kirche begann der Gottesdienst mit Pauken und Trompeten und ging dann weiter mit der Band „ Pastor and Friends“ . Mit der Unterstützung von Frau Pastorin Schaefers-Weskott aus Artlenburg hielt  Herr Dreyer seinen letzten Gottesdienst in unserer Gemeinde .  In seiner Predigt hielt Herr Dreyer  einen Rückblick auf seinen Werdegang als Pastor und seine 8 ½ Jahre in unserer Gemeinde.  Die Entpflichtung aus dem Amt und Versetzung in den Ruhestand nahm mit herzlichen Worten Herr Superindendent Christian Cordes  vor. Anschließend dankte der Kirchenvorstandsvorsitzende Hartmuth Rohstock  auch im Namen des Kirchenvorstandes  dem Pastor für die sehr gute und gedeihliche  Zusammenarbeit . Die Kirchenlieder wurden diesmal mit rockig, poppiger Begleitung gesungen und es hat viel Spaß gemacht. Es war so richtig nach dem Herzen von Herrn Dreyer. Im  Anschluß an den  Gottesdienst wurde in die Dorfgemeinschaftshalle zum Essen und  geselligen Beisammensein eingeladen.  Viele sind dieser Einladung gefolgt.
Aus den Grußworten die gesprochen wurden, konnte man doch die Verbundenheit  und Wertschätzung der Gemeindeglieder mit Herrn Dreyer heraushören. Aus seiner Abschlußrede  konnte auch die Gemeinde erkennen,  wie gern Herr Dreyer bei uns gewesen ist und wie schwer ihm doch  der Abschied geworden ist.
Auf diesem Wege wünscht ihm der Kirchenvorstand nochmals alles Gute für den Unruhestand und daß sich vieles von dem Vorgenommenen  auch umsetzen läßt.
Gleichzeitig möchte sich der Kirchenvorstand bei Allen bedanken, die , in welcher Form auch immer, mitgeholfen haben, daß dieses Fest ein Erfolg  geworden ist.

Samtgemeinde Scharnebeck                                           Scharnebeck, 17.01.2011

Der Samtgemeindebürgermeister

B e k a n n t m a c h u n g

Abfallbeseitigung, Verbrennen von pflanzlichen Abfällen (Gartenabfällen)
Gemäß § 2 der VO über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen durch Verbrennen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen vom 02.01.2004 (Nds. GVBl S.2), wird festgelegt, dass am

Sonnabend, 05.03.2011

Sonnabend, 02.04.2011

Sonnabend, 01.10.2011

Sonnabend, 05.11.2011

von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, im Gebiet der Samtgemeinde Scharnebeck pflanzliche Abfälle auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, verbrannt werden dürfen.

Beim Verbrennen sind folgende Mindestabstände einzuhalten:

1.   50 Meter zu Gebäuden, jedoch

2.   100 Meter zu

a)   Gebäuden mit Aufenthaltsräumen,

b)   Gebäuden mit weicher Bedachung,

c)   öffentlichen Verkehrsflächen, soweit diese nicht ausschließlich land- oder forstwirtschaftlichem Verkehr dienen,

d)   Wäldern

e)   Heiden, Wallhecken und entwässerten Mooren,

f)      Zeltplätzen und anderen Erholungseinrichtungen,

g)   bergbaulichen Anlagen, insbesondere einziehenden Tagesschächten,

h)   Erdöl- und Erdgasförderplätzen,

i)      Energieversorgungsanlagen, wenn Abfälle in Haufen verbrannt werden,

3.   300 Meter zu Krankenanstalten.

4.   Von Gebäuden, Heiden, Wallhecken und entwässerten Mooren braucht bei der Verbrennung im Wald im Rahmen einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft lediglich ein Abstand von 50 Metern eingehalten zu werden.

Soll in einem Abstand bis zu 4 Kilometer von einem Flughafenbezugspunkt oder bis zu 1,5 Kilometer von einem Landeplatz oder Segelfluggelände verbrannt werden, ist das Benehmen mit der Flugleitung herzustellen.

Das Feuer ist ständig unter Kontrolle zu halten; Gefahr bringender Funkenflug und erhebliche Rauchentwicklung sind zu verhindern. Zur Feuerbekämpfung muss geeignetes Gerät zur Verfügung stehen, so dass das Feuer bei Gefahr unverzüglich gelöscht werden kann. Die Verbrennungsstelle darf nicht verlassen werden, bevor Feuer und Glut erloschen sind.

Das Verbrennen ist verboten:

1.   bei lang anhaltender, extrem trockener Witterung,

2.   bei starkem Wind (deutliche Bewegung armstarker Äste),

3.   auf moorigem Untergrund.

Auf die Einhaltung der Bestimmungen beim Abbrennen von pflanzlichen Abfällen, insbesondere auf die einzuhaltenden Sicherheitsabstände, weise ich besonders hin. Dort, wo die Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können (z. B. in der Ortslage Scharnebeck), ist das Verbrennen grundsätzlich verboten. Das Verbrennen an anderen Tagen ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.

Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet. Fragen zum Abbrennen von pflanzlichen Abfällen beantwortet Ihnen die Samtgemeindeverwaltung unter Telefonnummer 04136/90716.

gez. Karl Tödter

Samtgemeindebürgermeister

Bei Umstellungsarbeiten an den Zeiten der Straßenbeleuchtung hat die E.ON Avacon versehentlich morgens die Einschaltzeit der Straßenbeleuchtung von 5.00 Uhr auf 6.00 Uhr verändert. Der Fehler wird umgehend von der E.ON Avacon wieder behoben und die Einschaltzeit wieder auf 5.00 Uhr gesetzt. Ich bitte die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen, Laars Gerstenkorn, Bürgermeister